AGB’s

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die an unseren Standorten direkt ausgeschildert sind: Bitte klicken Sie auf den Link -> AGB

Erweiterte, aktualisierte (Mai 2023)  Hinweise zu unseren AGB’s vor Ort

Jegliche Angaben in unseren AGB’s können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Dies gilt ebenso für die Preisliste. Die jeweils aktuellste Version finden Sie hier oder direkt in Ihrer Waschstrasse.

Mit dem Erwerb der verschiedenen Dienstleistungen anerkennt die Kundschaft die Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.

Fahrzeughöhe:  max. 2080 mm

Reifenhöhe: min. 70 mm (Boden zu Felgenkante).

Felge darf an keiner Stelle über die Reifen stehen (Innen und Aussen).

Die Reinigung von hochglanzpolierten Felgen, Niederquerschnittreifen und Superspoilern erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass Watag AG für solche Schäden und Folgeschäden nicht haftet.

Jegliche Dachträger, Veloträger, Dachboxen, Heckträger etc. müssen entfernt werden.

Die Kundschaft wäscht auf eigene Verantwortung und ist selber für die Einhaltung der AGB’s und Hinweise verantwortlich.

Die Watag AG kann Fahrzeuge, die offensichtlich gegen die AGB’s oder Grössenhinweise verstossen, jederzeit ablehnen. Jedoch kann die Watag AG nicht belangt werden, wenn die Kundschaft das Auto trotzdem waschen will (Risiko des Kunden) oder die Masse durch den Kunden nicht nachgefragt werden.

Die Watag AG haftet für Schäden an Fahrzeugen nur, soweit diese vom Personal vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Folgeschäden werden nicht ersetzt.

Für Schäden an Fahrzeugen kann überdies nur gehaftet werden, sofern solche vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes dem Personal mitgeteilt und dokumentiert worden sind.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, welche bei bestimmungsgemässem Gebrauch durch die mangelhafte Beschaffenheit, Abnutzung, Verschleiss oder durch die Alterung der Sache, durch Konstruktions-, Planungs- oder Materialfehler entstanden sind.

Den schriftlich angebrachten Einfahrtshinweisen (und denjenigen auf dieser Seite) für die Benützung der Autowaschanlagen ist Folge zu leisten.

Für Schäden, die aufgrund einer Missachtung dieser Einfahrtshinweise entstanden sind, übernimmt die Watag AG keinerlei Haftung.

Die Kundschaft wäscht Ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden an u.a. Antennen, Zierleisten, Scheibenwischern, Aussenspiegeln, Spoilern, Radabdeckungen hinten, folierten Autos oder Mattlacken, Felgen, Reifen und nicht original montierten Teilen wird keine Haftung übernommen.

Für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges hat die Kundschaft die alleinige Verantwortung.

Die Watag AG führt die Aussenreinigung entsprechend dem gewählten Reinigungsprogramm durch. Die Durchführung der Fahrzeugreinigung erfolgt nach dem Stand der Technik. Diese ist auf die Reinigung von im Strassenverkehr entstandenen Verschmutzungen ausgerichtet. Die Watag AG leistet keine Gewähr für darüber hinausgehende Verschmutzungen (eingebrannter Vogelkot, Bienenkot, Teer, etc.).

Jeglicher Anspruch bezüglich ungenügender Reinigung oder Schäden am Fahrzeug entfällt, sobald das Areal verlassen wurde. Ebenfalls wenn ein Fehlverhalten des Kunden vorliegt. Zum Beispiel bei Gang einlegen, bremsen (Fahrzeug muss während des gesamten Wasch- und Trockenvorgangs frei rollen können), betätigen der Scheibenwischer, lenken, Manipulationen die zum Auslösen eines Assistenzsystems führen (bei gewissen Modellen Motor ausschalten, Eco Modus bei Hybriden etc.), öffnen der Seitenspiegel, ausfahren der Antenne,  etc. während des Waschvorgangs.

Die Kundschaft ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal.

Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:

– Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer).
– Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spezialfelgen, Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen/Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht ein Schadensrisiko.
– Fahrzeuge mit nicht formschlüssigen Formen (z.B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten).
– Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. Bsp. Felgen, Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen).
– Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen.

– Spurverbreiterungen oder ungleiche Spur

– Reifenhöhen von unter 70 mm (vom Boden zur Felgenkante) und Felgen die vorstehen.

Bei Rabattbons mit Wertaufdruck gilt der Wert auf dem Bon und nicht das Programm! Beispiel: Ein Programm 1 Bon mit Wert von 10.- hat auch nur 10.- Wert. Somit ist in der momentanen Preissituation zusätzlich 3.- für das Programm 1 zu entrichten (Programm 1 = 13.-).

Der Rabatt wird also weiterhin vollumfänglich gewährt und alle Abo’s haben somit keinen Wertverlust und keine zeitliche Beschränkung!

Die Rabattbons sind zwar kumulierbar, der Überbetrag kann aber nicht in BAR ausbezahlt oder anderswie vergütet werden.

Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.